Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diestelmann-Luther GmbH für den Direktankauf von Wertstoffen
- 1.Wertstoffe sind FE- und NE-Metalle sowie sonstige Wertstoffe, soweit
die Diestelmann-Luther GmbH mit ihnen handelt oder diese entsorgt.
- 2.Der Verkäufer/Lieferant garantiert, dass der Vertragsgegenstand frei ist
von über die Umgebungsstrahlung hinausgehender ionisierender
Strahlung, von explosiven Stoffen aller Art, von geschlossenen Hohl-
körpern und von unerlaubten Substanzen (Gift, Gefahrstoffe usw.).
Der Verkäufer/Lieferant garantiert insbesondere, dass er über die gelieferte
Ware verfügungsbefugt ist, d.h. sie in seinem Eigentum steht oder er sonst
berechtigt ist, diese zu veräußern, die Ware, insbesondere nicht mittels
unerlaubter Handlung erworben wurde. Er wird dies auf Verlangen der
Diestelmann-Luther GmbH schriftlich bestätigen.
- 3.Für die Verletzung der vorstehenden Garantien haftet der Verkäufer/
Lieferant in voller Höhe auf materiellen und immateriellen Schadens-
ersatz für sämtliche unmittelbare und mittelbaren sowie auch für
Folgeschäden.
- 4.Den Kaufpreis teilt die Diestelmann-Luther GmbH dem Verkäufer/Lieferant
aufgrund des tagesaktuellen Preis nach Qualität und Gewicht mit.
Dies gilt in gleicher Weise für die Berechnung von Entsorgungsentgelt.
Die Gewichtsermittlung erfolgt durch die Diestelmann-Luther GmbH und ist
verbindlich, sofern nicht das Messergebnis offensichtlich unzutreffend ist oder
vom Verkäufer/Lieferant unverzüglich gerügt wird.
- 5.Der Kaufpreis oder Entsorgungsentgelt ist fällig nach Messung und Abnahme
und wird nach Wahl unbar oder in bar gegen Gutschrift/Rechnung gezahlt.
- 6.Der Verkäufer/Lieferant ist damit einverstanden, dass
die Diestelmann-Luther GmbH zum Zwecke der Rechnungs- bzw. Gut-
schriftserstellung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten
durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfasst und entsprechend den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) speichert.